Zweck und Mittel
Art. 2
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erwachsenenbildung, insbesondere die Organisation von Volkshochschulkursen.
Art. 3
Die Finanzierung der Vereinsaufgaben erfolgt durch
a) Mitgliederbeiträge
b) Kursgelder für die einzelnen Veranstaltungen
c) andere Beiträge